Die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security 2) verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit in europäischen Unternehmen. Sie erweitert den Kreis der betroffenen Organisationen drastisch – allein in Deutschland rechnet man mit rund 30.000 Unternehmen, etwa 15-mal mehr als zuvor. Gleichzeitig verlagert NIS2 den Fokus von reiner Reaktion auf Vorfälle hin zu proaktiver Prävention: Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Informationssicherheit wird zur zentralen Aufgabe, damit potenzielle Cyberangriffe schneller erkannt und verhindert werden.
Was bedeutet NIS2 für Unternehmen?
Betroffen sind nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch mittlere und große Unternehmen in zahlreichen Branchen – von Energie, Gesundheit und Finanzwesen bis hin zu digitalen Diensten und der Verwaltung. Besonders wichtig ist der Faktor Awareness: NIS2 schreibt vor, dass Informationssicherheit nicht nur technisch, sondern auch personell verankert wird. Geschäftsleitungen haften künftig persönlich für die Umsetzung und müssen selbst an Schulungen teilnehmen. Diese klare Zuweisung von Verantwortung zeigt, wie entscheidend das Sicherheitsbewusstsein aller Beschäftigten für die Cyber-Resilienz ist.
Sensibilisierung als zentrale Pflicht in NIS2
Viele erfolgreiche Cyberangriffe beruhen weniger auf Hightech-Malware als auf menschlichem Fehlverhalten. Studien zufolge sind rund 90 % der Sicherheitsvorfälle darauf zurückzuführen. NIS2 adressiert daher konsequent den Faktor Mensch: Die Richtlinie fordert ausdrücklich, dass Unternehmen alle Mitarbeitenden regelmäßig in Cybersicherheit schulen und für Risiken sensibilisieren.
Denn technische Schutzmaßnahmen greifen nur konsequent, wenn die Belegschaft weiß, worauf sie achten muss. In Awareness-Trainings lernen Beschäftigte beispielsweise, Phishing-E-Mails zu erkennen, sichere Passwörter zu wählen und Social-Engineering-Angriffe einzuschätzen. So lässt sich das Bewusstsein für IT-Sicherheit schärfen und eine Unternehmenskultur etablieren, die Informationssicherheit als gemeinsame Verantwortung begreift.
Umsetzung in der Praxis: Sicherheitsbewusstsein stärken
Unternehmen müssen Awareness-Maßnahmen daher fest in ihre Sicherheitskonzepte integrieren. Ein einmaliges E-Learning reicht nicht: Gefordert sind regelmäßige Schulungen, Updates und Übungen, die das Thema im Alltag präsent halten. Grundlage ist eine Bedarfsanalyse: Welche Wissenslücken bestehen, welche branchenspezifischen Risiken sind relevant? Auch neue Mitarbeitende sollten sofort geschult werden – und Führungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen. Frameworks wie ISO 27001 oder der BSI IT-Grundschutz sehen solche Maßnahmen bereits vor; NIS2 macht sie nun verbindlich und verlangt zudem eine Dokumentation der Wirksamkeit.
NIS2 selbst schreibt die Einführung von Prozessen zur Cyberhygiene und Schulung ausdrücklich als Maßnahme fest – entsprechend muss die Durchführung und Wirksamkeit dieser Schulungen auch dokumentiert und bei Bedarf nachweisbar sein.
Praktische Unterstützung
In der Praxis können externe Partner die Umsetzung erleichtern. Spezialisierte Security-Awareness-Plattformen wie SECUTAIN unterstützen Unternehmen dabei, die NIS2-Vorgaben effizient zu erfüllen.
SECUTAIN Grundschutz bietet beispielsweise ein compliance-orientiertes Schulungspaket aus E-Learning-Kursen, Phishing-Simulationen und Reporting, um eine breite Grundsensibilisierung der Belegschaft zu erreichen und auditgerecht zu dokumentieren.
Aufbauend darauf liefert SECUTAIN Resilienz ein ganzjähriges Programm mit kontinuierlichen Phishing-Tests, monatlichen Sicherheitstipps und Live-Webinaren, um eine nachhaltige Sicherheitskultur zu verankern.
Dabei kommt das didaktische Konzept von SECUTAIN zum Tragen: Die Inhalte sind so aufbereitet, dass Schulungen nicht als lästige Pflicht wahrgenommen werden, sondern praxisnah und sogar unterhaltsam gestaltet sind. So steigt die Akzeptanz und das Gelernte wird im Arbeitsalltag eher angewendet.
Das ermöglicht es auch Ihrem Unternehmen, Ihre Mitarbeitenden zur stärksten Verteidigungslinie gegen Cyber-Bedrohungen zu machen – ganz im Sinne der NIS2-Richtlinie.