Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird.
Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht.
Durchführung
Das Seminar wird entsprechend dem Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.
Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien — auch auszugsweise — ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Rücktritt/Kündigung/Stornokosten
Bildungsmaßnahmen, die als Seminar durchgeführt werden, können jederzeit schriftlich gekündigt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, bei einer Kündigung die folgenden Gebühren zu erheben: — Kündigung bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Seminargebühr — Kündigung bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr — Kündigung weniger als 2 Wochen vor Seminarbeginn: 80% der Seminargebühr Bei einer Kündigung während der Seminarlaufzeit ist die volle Seminargebühr zu entrichten. Dies gilt auch bei einer kurzfristigen Abmeldung wegen Krankheit.
Im Falle der Kündigung kann der Teilnehmer eine Ersatzperson benennen, die an der gebuchten Bildungsmaßnahme teilnimmt.
Die oben genannten Gebühren werden bei einem solchen Vorgehen trotzdem fällig, sind aber vom Veranstalter anteilig (zur Hälfte) auf die entstehenden Seminargebühren anzurechnen.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Seminar gilt in keinem Falle als Kündigung.
Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
Zahlungsbedingungen/Vergütung
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
Terminabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.